Verband der Schweizer

SPIELAUTOMATENBRANCHE

Verordnungen und Mitteilungen der Comlot

Nachfolgend finden Sie die alle Mitteilungen der Comlot, welche unsere Branche betreffen.
Wenn möglich, haben wir eigene Verweise auf die entsprechenden, aktuellen Gesetzesartikel  hinzugefügt.

Zuständigkeit bei geduldeten oder als Unterhaltungsspielgeräte bewilligten Geschicklichkeitsspielautomaten ab dem 1. Januar 2019

Mit Schreiben vom 3. Dezember hat die Comlot die Zuständigkeiten für Kantone, in denen es keine Bewilligungspflicht für Geschicklichkeitsspielautomaten gibt, wie zum Beispiel St. Gallen, Zürich oder Waadt definiert.

Alle Informationen finden Sie in diesem Schreiben