Verband der Schweizer

SPIELAUTOMATENBRANCHE

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13.07.2017

Geldspiele für das Gemeinwohl

Am 12. März 2012 wurde die Initiative Geldspiele für das Gemeinwohl mit einer grossen Mehrheit von Volk und Ständen angenommen.

Seither hat sich im Hintergrund zwar viel getan, vordergründig kommt das Gesetz aber nicht so recht vom Fleck. Die Zielvorgaben sind ehrgeizig, denn im neuen Gesetz sollen alle rechtlichen Aspekte des Spielens um Geld vereinigt werden.

Eine grosse Hürde stellt dabei die Vielzahl an direkt betroffenen Interessengruppen dar:

SWISSLOS und Lotterie Romande, welche die treibenden Kräfte hinter der seinerzeitigen Volksinitiative waren. SWISSLOS möchte das eigene Spielangebot auf Onlinespiele und Onlinewetten ausdehnen. Zudem soll die Versteuerung von Spielgewinnen durch die Spieler in diesen Segmenten ganz wegfallen. Dies wäre ein wichtiger Schritt um mit den Casinos gleichziehen zu können, bei welchen keine Versteuerung der Spielergewinne existiert.

Die Schweizer Casinobranche, welche sich immer lautstärker über sinkende Umsätze beklagt. Die Casinos möchten ihr Spielangebot ebenfalls auf Onlinegaming ausdehnen um neue Märkte zu erschliessen und um das Online-Spielen wieder zurück in die Schweiz zu holen. Zurzeit werden Onlinespieler vor allem auf ausländischen Seiten gedrängt, welche natürlich keinerlei Steuern und Abgaben in der Schweiz unterliegen. In diesem Zusammenhang machen sich die Casinos auch für das sogenannte Geoblocking stark. Das bedeutet, das künftig ausländische Online-Spielseiten nur noch mit ein bisschen Know-How vom heimischen Computer erreichbar sind - etwa über den Umweg eines Proxy Servers oder im sogenannten Darknet.

Verschiedene Organisationen zum Spielerschutz welche befürchten, dass durch neue Angebot das Suchtpotential für spielsuchtgefährdete Personen zusätzlich erhöht wird.

Pokerveranstalter, welche die, bereits durch die ESBK bewilligten, Pokerturniere "Texas Hold'em" seit 2007 durchführten und diese Veranstaltungen auf Grund eines Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts im Mai 2010 wieder einstellen mussten.

Und schliesslich die Spielautomatenbranche, vertreten durch den SWISSPLAY.
Unsere Mitglieder dürfen seit 2005 nur noch Geschicklichkeits-Geldspielgeräte aufstellen. Der feine Unterschied bei einem Geschicklichkeits-Spielgerät besteht darin, dass der Spielausgang überwiegend vom Geschick des Spielers abhängen muss. Das Bedeutet die Gewinnmöglichkeiten eines geschickten Spielers sind höher als jene, eines ungeschickten Spielers. Das ist in etwa mit Spielen wie Jassen vergleichbar, wo es zwar auch ein Kartenglück gibt, letztendlich aber der Spieler mit den grösseren spielerischen Fähigkeiten überwiegend reüssiert.

Das ehrgeizige Ziel, dieses umfangreiche Gesetz per Januar 2018 in Kraft treten zu lassen, ist aus unserer Sicht nicht mehr realistisch. Zu viele Interessensgruppen mit zu vielen unterschiedlichen Forderungen verlangsamen den Fortgang. Nebst den Branchen-Exponenten gibt es mit der ESBK, und Comlot oder den einzelnen Kantonen viele Kreise, welche das Gesetz in ihrem Sinne beeinflussen möchten.

Der SWISSPLAYals Branchenverband wird die Interessen seiner Mitglieder in Bern weiterhin aktiv vertreten und sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Gerne informiert Sie unser Sekretariat über eine Mitgliedschaft im SWISSPLAY.



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